Der Modellflugbetrieb auf dem Modellfluggelände der Modellfluggruppe Küssaburg e. V.
ist, unter Auflagen gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württembergs vom 09. Mai 2020 und in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Modellflug Verbandes e. V. vom 07. Mai 2020, ab dem 18.05.2020 erlaubt.
Neben der Flug- und Platzordnung sind auf diesem Gelände im Sinne der Kontaktsperre und der Hygiene nachfolgende Anordnungen strikt einzuhalten.
Diese gelten für alle Personen auf dem gesamten Modellfluggelände inklusive der Parkplätze!
- Das Einhalten des vorgegebenen Mindestabstandes von 2 Meter zwischen einzelnen Personen, auch bei flugbetrieblich notwendigen Tätigkeiten wie dem Eintrag im Flugleiterbuch oder der Flugleitung.
- Der Flugleiter ist der Hygienebeauftragte und ist für die Einhaltung der Corona Vorgaben verantwortlich.
- Jede auf dem Platz anwesende Person ist in der Corona Kontaktliste durch den Hygienebeauftragten (Flugleiter) gut leserlich einzutragen.
- Auf dem Platz, exkl. Parkplatz, sind maximal 15 gleichzeitig anwesende Personen erlaubt.
- Die Bereiche an den Türen zum Vorbereitungsraum und an den Durchgängen zur Flugpiste sind freizuhalten.
- Die orange Markierten Flächen im Vorbereitungsraum dürfen nicht betreten oder mit Ausrüstung belegt werden.
- Der Aufbau und die Inbetriebnahme der Modelle muss innerhalb der Nischen zwischen den markierten Sperrflächen erfolgen.
- Der Zutritt zur Hütte ist nur einzeln und für den Zugang zum Flugleiterkasten erlaubt, der Rest ist gesperrt.
- Die Grill- und Feuerstelle darf nicht benutzt werden.
- Alle Tätigkeiten sollten kontaktfrei durchgeführt werden.
- Auf Händeschütteln, abklatschen oder die direkte Übergabe von Flugleiterbuch, Schlüsseln und Schlössern, Werkzeug oder Sendern und Modellen ist zu verzichten.
- Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Werkzeug, Schlüssel und Schlössern, Flugleiterbuch und Ähnlichem müssen konsequent eingehalten werden. Dazu wird im Flugleiterkasten Desinfektionsmittel bereitgestellt.
- Der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren und wird daher empfohlen.
- Sportliche Veranstaltungen und Publikumsveranstaltungen sind untersagt.
- Die Mindestabstandsregelung gilt auch auf den Parkplätzen und gilt unbedingt auch für Zuschauer auf den Parkplatzflächen.
Modellfluggruppe Küssaburg e. V.
Der Vorstand, 15. Mai 2020